Das Kuratorium ber?t und unterst¨¹tzt die Hochschule laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere in ihrer Profilbildung sowie ihrer Leistungs- und Wettbewerbsf?higkeit. Dazu geh?ren Angelegenheiten, die eine besondere Bedeutung f¨¹r die Hochschule im regionalen, nationalen und internationalen Kontext haben, wie beispielsweise Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf, zu den Struktur- und Entwicklungspl?nen, zur ?nderung der Grundordnung, zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und zur Weiterbildung, zur Gr¨¹ndung und Beteiligung an Unternehmen sowie zu Verf¨¹gungen ¨¹ber Grundst¨¹cke.
Das Kuratorium besteht laut ¡ì 74 Abs. 2 aus f¨¹nf stimmberechtigten Mitgliedern, die nicht Mitglieder der Hochschule sein d¨¹rfen. Die Mitglieder werden durch den Senat gew?hlt, wobei das Ministerium das Vorschlagsrecht f¨¹r ein Mitglied des Kuratoriums hat. Die Amtszeit wurde vom Senat der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ auf drei Jahre festgelegt.