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Energiepreispauschale f¨¹r Studierende

10.03.2023

Lange wurde sie angek¨¹ndigt, nun wird es konkret: Ab 15. M?rz kann die Einmalzahlung der 200 Euro Energiepreispauschale von Studierenden beantragt werden. Einige Hinweise gibt die Hochschule bereits. Das gesamte Antragsverfahren wird auf www.einmalzahlung200.de ausf¨¹hrlich erl?utert. The website is also available in English.

 

Grundlage ¨C Wer ist antragsberechtigt?

Das am 21. Dezember 2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale f¨¹r Studierende (EPPSG) sieht eine finanzielle Entlastung f¨¹r alle Studierenden vor, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Diese k?nnen die Einmalzahlung in H?he von 200 Euro bis zum 30. September 2023 beantragen (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen z?hlen auch Promotionsstudierende, ausl?ndische sowie beurlaubte Studierende.

Einen Anspruch haben die Studierenden, die am 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gew?hnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Studierende, die zu diesem Stichtag im Ausland gewohnt haben, haben keinen Anspruch.

 

Was Sie jetzt bereits vorbereiten k?nnen

Bereits jetzt k?nnen Sie aber einige Schritte erledigen, um sp?ter Zeit zu sparen. F¨¹r die Anmeldung ben?tigen Sie ein BundID-Konto, das Sie bereits jetzt anlegen k?nnen. Um Ihre Identit?t nachzuweisen, ben?tigen Sie zus?tzlich Ihren Online-Ausweis oder Ihr pers?nliches Elster-Zertifikat oder Ihre pers?nlichen Zugangsdaten sowie die dazugeh?rige PIN (Zugangsdaten und PIN bekommen Sie von der Hochschule).

 

Nur Zugangscode und PIN kommen von der Hochschule

Um die Einmalzahlung beantragen zu k?nnen, wird ein Zugangscode ben?tigt. Diesen erhalten alle Antragsberechtigten bis zum 15. M?rz automatisch von der Hochschule, ohne diesen beantragen zu m¨¹ssen.

 

Fragen zum Verfahren ¨¹ber die Hotline

Die ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Antragstellung und Auszahlung erfolgen nicht ¨¹ber die Hochschule. Wer konkrete Fragen zur Antragstellung hat, kann sich an die kostenlose Info-Hotline unter 0800 2623 003 wenden. Sie erreichen die Hotline dienstags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

 

Zusammenfassung: Wie funktioniert das Verfahren

Schritt 1: BundID-Konto einrichten
Schritt 2: Zugangscode eingeben. Der Zugangscode ist Ihr pers?nlicher Schl¨¹ssel, um den Antrag aufzurufen und Ihren Ausbildungsstaus zu belegen. Sie erhalten ihn von der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ auf Ihre Hochschul-Emailadresse. 
Schritt 3: Identit?t nachweisen. Mit Ihrer BundID melden Sie sich zum Antrag an. Ihre Identit?t weisen Sie mit dem Online-Ausweis oder Ihrem pers?nlichen Elster-Zertifikat oder Ihren pers?nlichen Zugangsdaten und Ihrer PIN nach. Der PIN wird Ihnen per Post von der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ zugestellt.
Schritt 4: Online-Antrag ausf¨¹llen
Schritt 5: Einmalzahlung erhalten

 

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: 

www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

 

F¨¹r R¨¹ckfragen k?nnen Sie sich an den nachfolgenden ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ wenden:

www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/kontakt oder Info-Hotline +49 800 2623 003, kostenfrei

 

In dringenden F?llen k?nnen Sie sich mit dem Studierendensekretariat unter folgender E-Mail in Verbindung setzen: studierendensekretariat@hs-merseburg.de


Info: Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung nicht ¨¹ber die ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verst?ndnis daf¨¹r, dass die Hochschule weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch darauf Einfluss nehmen kann.

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