Der Bachelorstudiengang BWL Berufsbegleitend hat vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erneut die Anerkennung als Bildungsveranstaltung bekommen.
Besch?ftigte, deren Arbeitsst?tte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf f¨¹nf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr f¨¹r Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Unter den Voraussetzungen, dass das Arbeitsverh?ltnis seit mindestens sechs Monaten besteht und keine dringenden betrieblichen Gr¨¹nde dem entgegenstehen. Au?erdem muss f¨¹r die Fortbildung eine Genehmigung zur Gew?hrung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes vorliegen. Mit der der erneuten Anerkennung haben Studierende des Studiengangs BWL Berufsbegleitend die M?glichkeit, diese f¨¹nf Tage Sonderurlaub pro Jahr bei Ihrem Arbeitgebern zu beantragen.