Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz ausdr¨¹cklich die Ber¨¹cksichtigung der psychischen Belastung bei der Gef?hrdungsbeurteilung. Hintergrund ist, dass sich die Arbeitswelt und die Formen der Belastung ver?ndert haben. Heute sind es viel ?fter als fr¨¹her Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, h?ufige Unterbrechungen bei der Arbeit oder unklare Arbeitsauftr?ge, die die Besch?ftigten belasten -wobei eine Arbeit g?nzlich ohne psychische Belastung genauso wenig denkbar und w¨¹nschenswert ist wie eine Arbeit ohne jede k?rperliche Belastung.
Um die Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz umzusetzen, wurde an der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Kanzlers Dr. Ulrich M¨¹ller gegr¨¹ndet. Ihr geh?ren die Betriebs?rztin Dr. Annekatrin Bergmann, die Fachkraft f¨¹r Arbeitssicherheit J¨¹rgen Spenner, Gleichstellungsbeauftragte Kathrin Stritzel, Schwerbehindertenbeauftragte Rita Lux, Datenschutzbeauftrater Thomas No?ke sowie eine Vertreterin Personalrates an.
Gemeinsam haben sie in der Arbeitsgruppe einen Fragebogen entwickelt, mit dessen Hilfe Gef?hrdungspotenziale durch psychische Belastungen an der Hochschule ermittelt werden soll. In einer ersten Befragungsrunde hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Dezernate die M?glichkeit, online den Fragebogen zu beantworten. Bis zum Ende des Jahres soll die Befragung bei allen Hochschulbesch?ftigten durchgef¨¹hrt werden. Kanzler M¨¹ller w¨¹nscht sich m?glichst eine rege Teilnahme: ?Die Umfrage ist anonym, die Ergebnisse werden nur f¨¹r die Ermittlung der Gef?hrdung und die daraus abzuleitenden Ma?nahmen verwendet. Wir w¨¹nschen uns nat¨¹rlich, dass m?glichst viele oder am besten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen, denn nur so k?nnen wir und ein Bild machen und die richtigen Ma?nahmen beschreiben und Abhilfe in der Organisationsentwicklung erm?glichen, um die Besch?ftigten vor ?berlastung oder Erkrankungen zu sch¨¹tzen.¡° so M¨¹ller.