Mit dem Hochschulentwicklungsplan (HEP) verf¨¹gt die ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ ¨¹ber einen Kompass, der die wesentlichen Entwicklungskorridore f¨¹r die Jahre 2024-2034 absteckt. Gleichwohl bleibt die Hochschulentwicklung von vielf?ltigen Unw?gbarkeiten, Ver?nderungen und immer wieder neuen externen und internen Impulsen gepr?gt, sodass die beschriebenen Ziele und Wege dahin flexibel gehandhabt werden m¨¹ssen. Die Umsetzung des HEP ist ein Prozess des st?ndigen ?berpr¨¹fens und Anpassens des formulierten Entwicklungsweges. Planungen schaffen gleichwohl das unverzichtbare Fundament, damit diese Anpassungen und Nachsteuerungen innerhalb eines konsistenten Zielsystems ausgerichtet, koordiniert und nicht zuletzt legitimiert erfolgen.
Der HEP bildet zugleich die zentrale Grundlage der Zielvereinbarungen der ÑÇ‘_ÌåÓýapp¹ÙÍø_ÑDz©ÊÓÑ¶ÕæÈË£¤ÊÖ»ú°æÏÂÔØ mit dem Land Sachsen-Anhalt 2025-2029.
Der vorliegende Hochschulentwicklungsplan 2024-2034 entstand in einem breiten, offenen Diskurs zu den strategischen Ausrichtungen in den Kern- und weiteren wesentlichen Handlungsfeldern der Hochschulentwicklung. Der Diskurs erfolgte vorrangig ¨¹ber die jeweils zust?ndigen zentralen Hochschulkommissionen (Senats- und Rektoratskommissionen) unter der fachlichen und organisatorischen Verantwortung des jeweils gesch?ftsf¨¹hrenden Rektoratsmitgliedes und wurde immer wieder im Rahmen der erweiterten Leitungsstrukturen der Hochschule einer Gesamtbetrachtung unterzogen. In einem zweiten Beratungsschritt wurde der HEP in den formalen Hochschulgremien, mit den Vertretungsstrukturen der Hochschule und mit der Hochschul?ffentlichkeit breit diskutiert. Der Prozess der Verst?ndigung selbst schafft neben dem HEP-Papier mit seinen Zielen und Ma?nahmen im Sinne eines kulturellen Backgrounds die Bedingungen daf¨¹r, den HEP in den folgenden Jahren vertrauensvoll und fokussiert auf der Basis geteilter ?berzeugungen und Werte kraftvoll umzusetzen.
Der Hochschulentwicklungsplan 2024-2034 wurde vom Hochschulsenat am 25.01.2024 beschlossen.